Altenpflege-Helfer/in

Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss und zusätzlich mindestens eine der folgenden Aktivitäten/Erfahrungen/Voraussetzungen:
- eine einjährige Voll- oder Teilzeitschule im sozialen oder pflegerischen Bereich
- freiwilliges soziales Jahr
- einjährige Tätigkeit im sozialen oder pflegerischen Bereich
- Zivildienst in der Pflege - zweijährige Haushaltsführung mit Kind oder einer pflegebedürftigen Person

Dauer: 1 Jahr mit Abschlussprüfung
Ausbildungsbeginn: jährlich

Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Die Ausbildung:
Im Jahr 2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung, bei der die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ zusammengeführt werden. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigt.

Aufbau der Ausbildung:
In den ersten beiden Jahren findet die Ausbildung gemeinsam statt und die/der Auszubildende hat folgende Möglichkeiten:
1. Die generalistische Ausbildung wird fortgesetzt und man erlangt den Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann.
2. Es wird in den Bereichen der Alten- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine Spezialisierung mit entsprechendem Abschluss angestrebt.
Vor Vertragsunterzeichnung wird bereits festgelegt, welcher Abschluss angestrebt wird. Die/der Auszubildende hat im 2. Ausbildungsjahr die Möglichkeit den Fachbereich zu wechseln.

Voraussetzungen:
- 10-jährige Schulausbildung mit dem Abschluss der mittleren Reife
- Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung
- Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
- erfolgreich abgeschlossenen zehnjährige allgemeine Schulbildung
- gesundheitliche Eignung
- sauberes polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitliche Eignung

Persönliche Voraussetzungen:
- Verantwortungsbewusstsein
- Zuverlässigkeit
- Einfühlungsvermögen (Empathie)
- Bereitschaft zur Teamarbeit sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen (z. B. Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter ...)
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfähigkeit
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
- Spaß im Umgang mit anderen Menschen

Dauer: 3 Jahre
Ausbildungsbeginn: jährlich

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